Gleicher Lohn für Ostler in Westverwaltungen

■ Gehaltsunterschiede für Ost und West im Öffentlichen Dienst nur im Westteil der Stadt aufgehoben

Berlin. Ostberliner erhalten bei der Neueinstellung in die öffentliche Verwaltung im Westteil der Stadt ab sofort volles Westgehalt, allerdings keine Arbeitnehmerzulage nach dem Berlinförderungsgesetz. Eine entsprechende Verfügung gab Innensenator Dieter Heckelmann gestern an alle Haupt- und Bezirksverwaltungen heraus. Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen gilt für Berliner mit Wohnsitz im Ostteil aus Kostengründen jedoch weiter eine geringere Bezahlung.

Nach einem Erlaß des früheren Innensenators Erich Pätzold (SPD) bekamen Ostberliner bisher nur etwa 40 bis 45 Prozent des Gehalts ihrer Westkollegen. Außerdem gab es für sie seit Dezember vergangenen Jahres eine Einstellungssperre. Beides wurde durch die neue Verfügung aufgehoben. Nach Angaben der Innenverwaltung sollen die Westverwaltungen möglichst Arbeitslose aus dem Ostteil der Stadt einstellen, dort Beschäftigte sollten nicht abgeworben werden. Heckelmann bezeichnete dies nach Angaben der Innenverwaltung als ersten Teil des Bemühens um eine Vermischung der Verwaltungen. Auch für Westberliner sollen Anreize geschaffen werden, in Ost-Berlin zu arbeiten. dpa