: Gleicher Lohn für Ostler in Westverwaltungen
■ Gehaltsunterschiede für Ost und West im Öffentlichen Dienst nur im Westteil der Stadt aufgehoben
Berlin. Ostberliner erhalten bei der Neueinstellung in die öffentliche Verwaltung im Westteil der Stadt ab sofort volles Westgehalt, allerdings keine Arbeitnehmerzulage nach dem Berlinförderungsgesetz. Eine entsprechende Verfügung gab Innensenator Dieter Heckelmann gestern an alle Haupt- und Bezirksverwaltungen heraus. Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen gilt für Berliner mit Wohnsitz im Ostteil aus Kostengründen jedoch weiter eine geringere Bezahlung.
Nach einem Erlaß des früheren Innensenators Erich Pätzold (SPD) bekamen Ostberliner bisher nur etwa 40 bis 45 Prozent des Gehalts ihrer Westkollegen. Außerdem gab es für sie seit Dezember vergangenen Jahres eine Einstellungssperre. Beides wurde durch die neue Verfügung aufgehoben. Nach Angaben der Innenverwaltung sollen die Westverwaltungen möglichst Arbeitslose aus dem Ostteil der Stadt einstellen, dort Beschäftigte sollten nicht abgeworben werden. Heckelmann bezeichnete dies nach Angaben der Innenverwaltung als ersten Teil des Bemühens um eine Vermischung der Verwaltungen. Auch für Westberliner sollen Anreize geschaffen werden, in Ost-Berlin zu arbeiten. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen