: Bundeswehr: Kinkel für weitgehende Grundgesetzänderung
Bonn (ap) — Bundesjustizminister Klaus Kinkel setzt sich für eine weitgehende Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr ein. Im 'Handelsblatt‘ vertritt er die Auffassung, eine Grundgesetzänderung, die nur den Einsatz der Bundeswehr für UNO-Ordnungsaufgaben vorsehe, wäre wenig hilfreich. Kinkel forderte konkret Neuregelungen in drei Fällen: So müßten ein Blauhelm- Einsatz ordnender Art, ein Kampfeinsatz unter UNO-Kommando und ein Kampfeinsatz zur Durchsetzung von UNO-Resolutionen wie derzeit im Golfkrieg ermöglicht werden.
Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Norbert Gansel, meint ebenfalls im 'Handelsblatt‘, letztlich solle die UNO die Rolle einer „Weltpolizei“ spielen. Dann müsse auch Deutschland der Weltorganisation Soldaten zur Verfügung stellen. Sie sollten in die UNO-Friedenstruppe integriert werden und Überwachungsaufgaben bei oder nach Bürgerkriegen übernehmen.
Der Einsatz müsse allerdings immer von einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag genehmigt werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen