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Rotes Kreuz appelliert an Kriegsparteien

Genf (dpa) — Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat am Sonntag nach Ausbruch des Bodenkrieges am Golf „mit größtem Nachdruck“ an die Kriegsparteien appelliert, die im humanitären Völkerrecht verankerten Bestimmungen für Soldaten und die Zivilbevölkerung zu achten. In einer in Genf veröffentlichten Erklärung heißt es, mit dem Beginn der Bodenkämpfe steige „die Zahl der getöteten und verwundeten Soldaten“ sowie der Gefangenen rasch an.

Angesichts der „zunehmenden Heftigkeit der Kämpfe und der verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung“ habe das IKRK die Aufgabe, den kriegführenden Parteien ihre Verantwortung und Pflichten zum Schutz aller Opfer in Erinnerung zu rufen.

Verwundete, kranke oder schiffbrüchige Soldaten müßten unabhängig davon, zu welcher Seite sie gehörten, unter allen Umständen geborgen und menschenwürdig behandelt werden. Mit Menschlichkeit seien auch Soldaten zu behandlen, die sich ergeben. Überdies seien sie sofort von der Front zu evakuieren und an einen sicheren Ort zu bringen.

Die kriegführenden Parteien seien außerdem verpflichtet, alle praktisch möglichen Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu ergreifen, so daß sie vor den Folgen der Kämpfe verschont bleibe.

Das IKRK fordert beide Seiten auf, Übereinkommen zur Schaffung neutraler Zonen zu schließen.

Bestehe die Gefahr, daß die Zivilbevölkerung in die Kämpfe hineingezogen werde, dann hätten die Konfliktparteien die Pflicht, „die Evakuierung der nicht an den Feindseligkeiten beteiligten Personen“ zu ermöglichen. Dies gelte besonders für Kranke, Kinder und alte Menschen. Schließlich müßten die Parteien auch den Transport von Versorgungsgütern für die Zivilbevölkerung zulassen, die für das Überleben unerläßlich seien.

Im Einvernehmen mit seinem Mandat biete das IKRK als neutraler Vermittler erneut „seine guten Dienste“ an, um die Anwendung der genannten Bestimmungen zu erleichtern.

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