: Freispruch im Startbahn-Prozeß gefordert
Die Verteidiger von Andreas Eichler sehen die Glaubwürdigkeit ihres Mandanten als erwiesen an/ Schwere Vorwürfe gegen militanten Teil der Startbahn-Bewegung wegen Kampagne gegen Eichler ■ Von Michael Blum
Frankfurt/Main (taz) — Im Startbahn-Prozeß vor dem 5. Strafsenat am Oberlandesgericht Frankfurt um die zwei Polizistenmorde an der Startbahn West des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens am 2. November 1987 hat die Verteidigung des Angeklagten Andreas Eichler gestern Freispruch in allen Anklagepunkten gefordert. In ihrem sechsstündigen Plädoyer wiesen die Rechtsanwälte Riemann und Golzem die Darstellungen der Bundesanwaltschaft zurück, Eichler habe zusammen mit dem Angeklagten Hoffmann nach einer Demonstration mindestens vierzehn Schüsse auf anrückende Polizeibeamte abgegeben. Zwei Beamte waren bei beim Vorrücken erschossen, drei weitere verletzt worden. Die BAW hatte letzte Woche in ihrem Plädoyer jeweils lebenslänglich gefordert.
Nach Ansicht der Anwälte Andreas Eichlers hat die über zweijährige Hauptverhandlung nichts an der Glaubwürdigkeit der Angaben ihres Mandanten geändert, wonach ihm Hoffmann die Tatwaffe auf dem Rückweg von der Startbahn in einen Rucksack gesteckt habe. Erst bei einer Hausdurchsuchung am nächsten Morgen habe er gesehen, was ihm da zugesteckt worden sei. Schmauchspuren an seiner Kleidung würden von einem Übungsschießen mit der Tatwaffe stammen, das Hoffmann mit Eichler durchgeführt habe. Gleichwohl sei Eichler weder an der Tatplanung noch Ausführung beteiligt gewesen. Eine Verurteilung wegen Mordes — wie von der BAW gefordert — oder eines anderen Tötungsdeliktes — wie vom Gericht in Aussicht gestellt — käme daher nicht in Frage. Gleiches gelte auch für den Raub der Tatwaffe: einer Polizeipistole, die einem Zivilfahnder bei einer Demonstration in Hanau 1986 abgenommen wurde. Es geben keinen Beweis, daß Eichler zu einer Gruppe Vermummter gehörte, die den Zivilfahnder entwaffneten. Für den Vorwurf der Rädelsführerschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ (§ 129a StGB) habe die Hauptverhandlung ebenfalls keine schlüssigen Beweise erbracht.
Schwere Vorwürfe richtete Golzem an den militanten Teil der Startbahn-Bewegung: Nachdem die Aussageverweigerungskampagne „Arthur hälts Maul“ wenig bewirkt habe, habe es in den letzten Wochen eine politische Kampagne „lebenslang für den Verräter“ gegeben. Für einen Verräter hielte man Eichler wg. belastender Aussagen gegen Hoffmann, obwohl die Szene wisse, daß Eichler nur mit einem Mindestmaß an Aussagen seine Unschuld beweisen hätte können. Überraschend aufgetauchte Entlastungszeugen für Hoffmann und Belastungszeugen gegen Eichler seien in diesem Zusammenhang zu bewerten. Die Verteidigung Frank Hoffmanns plädiert kommenden Dienstag.
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