Keine Entschädigung für UdSSR-Zwangsarbeiter

Die Bundesregierung entschädigt ehmalige ZwangsarbeiterInnen, und die Bundesregierung entschädigt ehemalige ZwangsarbeiterInnen nicht: In Bonn ist derzeit nicht zu klären, welche dieser beiden kursierenden Informationen nun stimmt. Am Dienstag berichteten Agenturen, das Auswärtige Amt habe bekanntgegeben, ehemalige sowjetische ZwangsarbeiterInnen würden entschädigt. Am Donnerstag korrigierte Bundeskanzler Kohl vor der Bonner Presse: Es gehe in den laufenden deutsch-sowjetischen Verhandlungen unter anderem darum, ob ehemalige sowjetische KZ-Häftlinge und BürgerInnen, an denen Menschenversuche vorgenommen worden seien, entschädigt würden. ZwangsarbeiterInnen seien derzeit kein Thema, weil „eine andere Kategorie, in anderen Zusammenhängen und Dimensionen“. Auf Nachfrage beschied gestern das Bundespresseamt: Die Entschädigung ehemaliger ZwangsarbeiterInnen, die als Härtefälle gelten, sei von den Verhandlungen nicht „grundsätzlich“, nicht „konkret“ ausgeschlossen. ff