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: Aufenthaltsrecht verändert

Berlin. Für ausländische Eltern und ihre Kinder enthält das seit Jahresanfang geltende Ausländerrecht eine wichtige Änderung. Wie die Ausländerbeauftragte des Berliner Senats mitteilte, konnten sich bislang Jugendliche bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres ohne Genehmigung in der Bundesrepublik aufhalten. Jetzt brauchen all die eine Aufenthaltsbescheinigung, die nicht Staatsagehörige der Türkei, Jugoslawiens, Marokkos, Tunesiens, der EG-Länder, der EFTA-Staaten Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Island sowie Finnlands sind. Diese muß bis spätestens 31.Dezember 1991 beantragt werden. Die Ausländerbeauftragte rät dringend allen Betroffenen, rechtzeitig die entsprechende Genehmigung einzuholen, bevor sie Deutschland für den Urlaub oder zu Besuchsreisen verlassen. Unnötige Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise ließen sich so vermeiden. Ohne das Papier könnten die Jugendlichen schwer nachweisen, daß sie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen.