: Fahrlässige Tötung einer Sechzigjährigen
Moabit. Eine 21jährige Krankenschwester aus Ost-Berlin wurde gestern von einem Moabiter Jugendschöffengericht der fahrlässigen Tötung einer 60jährigen Patientin schuldig gesprochen. Die Angeklagte wurde aber nur verwarnt, weil die Schuld in erster Linie bei den verantwortlichen Stellen des Krankenhauses gelegen habe. Die Krankenschwester hatte einer schwer zuckerkranken Patientin im Juni im Krankenhaus der Volkspolizei des Bezirks Mitte versehentlich die zehnfache Dosis eines Medikaments verabreicht.
Die Krankenschwester verfügte über keinerlei Berufserfahrung. Sie war erst eine Woche in der Klinik beschäftigt, als sie die Überdosis spritzte. Ein Arzt sagte aus, daß sie überfordert gewesen sei. Normalerweise sei es nicht üblich, Personal schon nach so kurzer Zeit mit derart schwer kranken Patienten auf einer Intensivstation zu betrauen. Dennoch war die Angeklagte laut Urteil verpflichtet, sich nach der genauen Dosierung zu erkundigen. Sie selbst hatte erklärt, sie habe sich nicht mehr getraut zu fragen, weil sie von Kollegen bereits gehänselt worden sei. Das Gericht kritisierte, daß allein die Angeklagte für den Tod der Patientin herhalten müsse. In diesem Zusammenhang nannte die Richterin diejenigen, die die Schwester eingewiesen hatten, die sie nicht allein auf die Patientin hätte »loslassen« dürfen. dpa
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