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Neue Kohl-Dame aus dem Osten

■ Die neue Frauenministerin Angela Merkel machte eine politische Blitzkarriere

Mit ihren 36 Jahren ist die neue Frauen- und Jugendministerin Angela Merkel die jüngste im Kabinett Kohl. Die promovierte Physikerin aus der Ex-DDR hat eine politische Blitzkarriere hinter sich: Vor der Wende parteilos, schloß sie sich im Herbst 1989 dem „Demokratischen Aufbruch“ an. Sie wurde Pressesprecherin der Schnur-Truppe, verließ aber nach dessen unrühmlichen Abgang den Demokratischen Aufbruch gen CDU. Im März 1990 machte sie Lothar de Maizière zur stellvertretenden Regierungsprecherin. Schließlich fiel des Kanzlers Auge wohlwollend auf die Newcomerin aus Mecklenburg. Angela Merkel bekam vom jetzt dreigeteilten Ministerium für Jugend, Familie, Gesundheit und Frauen den Anteil der Jugend- und Frauenpolitik zugeschlagen.

Zur Frauenpolitik hatte die neue Ministerin bis dato nichts zu sagen — auch nicht zum Paragraphen 218. Damit ist es jetzt vorbei. Die anstehende Neufassung des Abtreibungsrechts zwingt die Frauenministerin dazu, Stellung zu beziehen. Dabei ist die Neuregelung nicht nur parteipolitisch heftig umstritten, sondern nicht zuletzt in den Reihen der Union selbst. Die Vorstellungen reichen von Verschärfungen des bestehenden Paragraph 218 — so regte der Gesundheitsexperte der CDU, Paul Hoffacker, öffentliche Kommissionen an, die über die Indikationen entscheiden sollen — bis zu Vorschlägen wie Rita Süssmuths „dritten Weg“.

Die FDP-Fraktion im Bundestag will noch im März einen Gesetzentwurf beschließen und in den Bundestag einbringen, der eine dreimonatige Fristenregelung mit Zwangsberatung vorsieht. Auch die SPD arbeitet an einem eigenen Entwurf. Hintergrund der Auseinandersetzungen ist die Vereinbarung im Einigungsvertrag, bis Ende 1992 eine gemeinsame Neuregelung für das Abtreibungsrecht zu finden. In den fünf neuen Bundesländern gilt weiterhin die Fristenregelung der Ex-DDR, nach der Abtreibungen in den ersten drei Monaten straffrei sind. Mit Familien- und Seniorenministerin Hannelore Rönsch (CDU) kam es prompt zu Kompetenzstreitigkeiten. Während Rönsch bei einem möglichen Beratungsgesetz zum Paragraph 218 ihrer Kollegin lediglich ein „enges Mitspracherecht“ einräumen wollte, beharrte die Frauenministerin auf der „gemeinsamen Federführung“. lu

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