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Parlament bei Abschiebung machtlos

■ Landesregierungen wollen Ergebnisse von Asyl-Petitionsverfahren nur in Ausnahmefällen abwarten

Berlin (taz) — In Zukunft können abgelehnte AsylbewerberInnen abgeschoben werden, ohne daß das vom Grundgesetz garantierte Petitionsrecht noch greifen kann. Ein Vertreter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen erklärte auf Anfrage des Grünen-Abgeordneten Martsch, daß das neue Ausländerrecht die bisher gängige Praxis nicht mehr decke, nach der AylbewerberInnen bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses geduldet wurden. Die Innenministerien der Länder hätten sich darauf verständigt, nur bei „relevanten“ neuen Argumenten das Ende des Einspruchverfahrens abzuwarten. Ansonsten schreibe das Gesetz nach Auffassung aller Länderreferenten die Abschiebung „zwingend vor“. An dieser Rechtslage komme man auch in Nordrhein-Westfalen nicht vorbei, meinte der Sprecher. SEITE 4

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