: Didi Thurau tritt wieder
■ Der Ex-Radprofi bezahlt Fußtritt mit 7.000 Mark
Berlin (taz) — Einst strampelten seine strammen Oberschenkel ihn zu Ruhm und Ehre, heute ernten seine Unterkeulen Schimpf und Schande. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Beleidigung hat ein Frankfurter Amtsrichter den früheren Rennradler Dietrich Thurau zu 7.000 Mark Geldstrafe verurteilt. Der 36 Jahre alte Immobilienkaufmann enttarnte sich am 7. Juni 1990 als wahrer Grobian: Er verpaßte einem vier Monate alten Wolfspitz mit einem Fußtritt eine Augenplatzwunde.
Der hundeführenden Zeugin kam im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim ein Mann auf dem Gehweg entgegen, der mit dem Wort „Scheißköter“ nach ihrem Hund getreten habe. Der diensthabende Polizeibeamte entlarvte sofort den „blonden Engel“. Bei der Gegenüberstellung hat die gepeinigte Hundehalterin Thurau „an seinem verachtenden Gesichtsausdruck“ wiedererkannt. Während Thurau die Tat zunächst sensibel ableugnete: „Die hat se doch nicht mehr alle“, legte er später ein Geständnis ab. Sportler sind eben ehrlich. bossi
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen