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Unversöhnt beim Paragraphen 218

Hamburg (dpa) — Die im Einigungsvertrag vorgeschriebene Neuregelung des Paragraphen 218 bis Ende 1992 droht die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP vor eine Zerreißrobe zu stellen. Die Ministerin für Frauen und Jugend, Angela Merkel (CDU), sprach sich bei einer Umfrage der 'Welt am Sonntag‘ für Straffreiheit bei einem Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche aus. Die Vorsitzende der CDU/ CSU-Arbeitsgruppe Frauen und Jugend, Claudia Nolte, betonte dagegen, es dürfe keinen Rechtsanspruch auf Abtreibung geben. Die CDU/ CSU-Fraktion lehne entschieden eine wie auch immer modifizierte Fristenlösung als Mittel der Familienplanung ab. Ähnlich äußerte sich die Vorsitzende der Initative „Christdemokraten für das Leben“, Johanna Gräfin von Westphalen.

Die FDP-Abgeordete Sabine Leutheusser-Schnarrenberg befürwortete „eine modifizierte Fristenlösung mit obligatorischer Beratung.“ Unzählige Definitionsversuche von Indikationen hätten gezeigt, daß sie der besonderen Konfliktsituation nicht gerecht würden.

Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) hatte am Freitag einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei bleiben, wenn sich die Frau in einer Notlage befindet und an einer Pflichtberatung teilgenommen hat. Eine Neuregelung ist notwendig, weil auf dem Gebiet der früheren DDR bisher weiter die Fristenlösung gilt, während im alten Bundesgebiet nur in bestimmten Notlagen Schwangerschaftsabbrüche strafrechtlich nicht verfolgt werden.

Dazu erklärte die Sprecherin für Frauen und Jugend in der SPD-Bundestagsfraktion, Hanna Wolf, der Gesetzentwurf von Frau Süssmuth beruhe auf einer abgeänderten Form der Notlagenfeststellung, die letztlich doch nur pro forma bei der Schwangeren liegen solle, und einer neuen Verordnung zur Zwangsberatung. Ein Beratungszwang führe führe aber immer auch zu noch größeren Konflikten.

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