: Was darf eine ausländische Investition kosten?
■ Eines der größten Joint-ventures in Polen vor dem Scheitern/ Der Staat müßte sämtliche Altschulden der Werft übernehmen
Warschau (taz) — Eine der größten ausländischen Investitionen in Polen wird aller Voraussicht nach nicht zustandekommen. Die Kvaerner-Gdynia-Shipyard-GmbH wird wohl nie registriert werden, weil die Direktion der Gdingener Pariser-Kommune-Werft nicht zur Registrierung bei Gericht erscheinen wird, und so die Genehmigung zur Gründung eines Joint-ventures schlicht verfällt. Der Grund: Die frühere Werftdirektion hatte mit den Norwegern einen Gesellschaftsvertrag ausgehandelt, der „den polnischen Staat mindestens 180 Millionen Dollar gekostet hätte“, errechnete der Danziger Schiffahrtsexperte Prof. Doerffer.
Kvaerner habe, so der Professor, das Zustandekommen des Joint-ventures von der Auflösung mehrerer für die Werft defizitärer Verträge mit englischen und französischen Reedereien abhängig gemacht. Die alte Werftdirektion sagte zu, kündigte die Verträge mit der Begründung, die inzwischen erfolgte Umwandlung der Werft in eine staatliche Aktiengesellschaft sei als „höhere Gewalt“ im Sinne des internationalen Wirtschaftsrechts anzusehen und somit von der Werft nicht zu verantworten. Der internationale Handelsgerichtshof in London schloß sich dieser Ansicht nicht an: Er verhängte ein Handelsverbot über die betreffenden Schiffe. Die alten Verträge hatte die Werft bereits vor Jahren abgeschlossen. Durch die polnische Inflation samt den damit verbundenen Kostensteigerungen, die durch den Wechselkurs nicht gedeckt waren, waren sie zu einem Verlustgeschäft geworden. Mitte letzten Jahres hatte die Regierung dann auch noch die Subventionen gestrichen. Kvaerner dagegen, so sagen Insider, habe sich im Gesellschaftsvertrag vorbehalten, die Verluste nicht übernehmen zu müssen.
Nach polnischen Zeitungsberichten soll Kvaerner auch vorgesehen haben, die durch den Vertragsstopp und die fünf strittigen Schiffe entstandenen Verluste auf den norwegischen Kapitalanteil anzurechnen. So wäre Kvaerner nach einer Kapitalerhöhung um zehn Millionen „für 22,5 Millionen in den Besitz einer Vermögens von 145 Millionen gekommen“, wie die Wochenzeitung 'Wybrzeze‘ schrieb.
Für Doerffer ist die „Pariser Kommune“ Polens modernste Werft. „Die sind davon ausgegangen, man müsse die Werft nur in den Konkurs treiben, dann reduziert sich ihr Wert auf den Schrottwert der Anlagen“, empört er sich.
Was polnische Zeitungen „Kvaernergate“ nennen, zeigt eines der Grundprobleme bei der Anbahnung von Joint-ventures nicht nur in Polen: Die Unklarheiten bei der Bewertung des Vermögens polnischer Firmen einerseits und der Unwillen ausländischer Investoren andrerseits, die Schulden der Staatsbetriebe zu übernehmen.
Auch jenes Joint-venture zwischen der Danziger Werft und der amerikanischen Multimillionärin Barbara Johnson scheiterte an genau diesen Punkten: Man konnte sich über die Bewertung der Anlagen nicht einigen, und es war nicht klar, welche Schulden der staatlichen Werft das Joint-venture würde übernehmen müssen. Klaus Bachmann
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