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Sparen an der Frauenpolitik

■ Schleswig-holsteinische Städte legen Verfassungsbeschwerde gegen das Gleichstellungsgesetz ein/ „Verletzung der Kommunalhoheit“

Berlin (taz) — Eine Frauenbeauftragte hält Helmut Schmitt (CDU), Bürgervorsteher der Stadt Reinbek, schlicht für überflüssig: „Wir finanzieren lieber eine anderes Frauenobjekt.“ Für das „Objekt“, ein Beratungszentrum inclusive Café, macht die Kommune 60.000 Mark im Jahr locker. Und das hat nach Ansicht der CDU/FDP-Mehrheit im Stadtrat für die Frauenpolitik auszureichen. Doch nach dem im April '90 beschlossenen kommunalen Gleichstellungsgesetz der SPD-Landesregierung müssen alle Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen eine Frauenbeauftragte einstellen, also auch die 25.000-Einwohner- Stadt am Rande Hamburgs. Die personelle und finanzielle Ausstattung aber bleibt Sache der Gemeinden selbst. Rund 100.000 Mark würde das zusätzlich kosten, rechnet der Bürgervorsteher vor.

Weil das Gesetz der Stadt vorschreibe, welche Aufgaben sie erfüllen müsse, stellt es nach Ansicht der Reinbeker Stadtväter einen Eingriff in die verfassungsmäßig verbürgte kommunale Planungs- und Finanzhoheit dar. Reinbek und zwei weitere Städte in Schleswig-Holstein legten deshalb vergangene Woche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Die SPD-Frauenminsterin Gisela Böhrk, auf deren Initiative das Gesetz zurückgeht, vermutet: „Eine handvoll Kommunalpolitiker versteckt ihren Widerstand gegen Gleichstellungsbeauftrage hinter juristisch angreifbaren Argumenten.“ Die fachliche Unabhängigkeit der Beauftragten von Gemeinde- oder Stadtrat sei vielen Bürgermeistern und Landräten eben ein Dorn im Auge. So können die Frauenbeauftragten weisungsunabhängig arbeiten, ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit machen, die inhaltlichen Schwerpunkte selbst setzen.

Ein Großteil der betroffenen Städte in Schleswig-Holstein setzt auf Verzögerung. Seit April '90 haben nur vier Städte eine Frauenbeauftragte neu eingestellt (18 gab es bereits davor), insgesamt sind aber 60 Kommunen dazu verplichtet. Der Unwille der Kommunen kann sich dabei auf vielfältige Weise äußern. So hatte die Stadt Quickborn versucht, der Frauenbeauftragten aufzuerlegen, alle drei Monate einen Bericht zu schreiben und eine Statistik über alle frauenrelevanten Gesetze in Bund und Ländern zu führen. Das Innenministerium stimmte allerdings einer entsprechenden Satzungsänderung nicht zu. Denn vor lauter Berichteschreiben wäre die Frauenvertreterin zur ihrer eigentlichen Arbeit gar nicht mehr gekommen. Helga Lukoschat

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