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Stasi-Listen dürfen veröffentlicht werden

Berlin. Die Veröffentlichung der Gehaltslisten mit den Namen von über 2.000 führenden Mitarbeitern des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ist nach Ansicht des designierten Generalstaatsanwalts beim Berliner Kammergericht, Dieter Neumann, nicht strafbar. Der Abdruck der Namen in der Ostberliner Zeitung 'die andere‘ erfüllt nicht den Tatbestand des Bruchs von Privatgeheimnissen, sagte Neumann gestern in einem Interview mit dem Berliner Rundfunksender RIAS.

Selbst wenn der Abdruck illegal sei, könne die Berliner Staatsanwaltschaft von sich aus nicht gegen die Veröffentlichung einschreiten, betonte der Jurist. Erst wenn die aufgeführten Personen einen Strafantrag stellten, könnten die Ermittler aktiv werden. Die Listen seien für die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen möglicherweise äußerst hilfreich. Neumann ist vom Berliner Senat für die Wahl des neuen Generalstaatsanwalts beim Kammergericht vorgeschlagen worden und soll am 11. April vom Abgeordnetenhaus bestätigt werden.

'die andere‘ hat angekündigt, nach und nach die Lohnlisten mit den Namen von 100.000 hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi abzudrucken. Die Mitarbeiter hatten ihren Schritt mit der Notwendigkeit begründet, die Diskussion um die Aufarbeitung der Vergangenheit der Staatssicherheit neu anzuregen. dpa

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