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UN-Sicherheitsrat schmiedet an Waffenstillstand

■ US-Entwurf besteht auf Vernichtung der biologischen und chemischen Waffen Iraks/ US-Senat streicht Finanzhilfe für Jordanien

New York/Bagdad (dpa/afp/ips) Die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates haben sich über die meisten Klauseln einer Waffenstillstandsvereinbarung mit dem Irak „definitiv“ geeinigt, verlautete aus Kreisen von UN-Diplomaten nach einem Treffen der UN-Botschafter der USA, Chinas, der Sowjetunion, Frankreichs und Großbritanniens am Mittwoch in New York. Dort hatte der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, Thomas Pickering, den US-amerikanischen Entwurf für eine UN-Resolution zum Waffenstillstand vorgelegt, der die Vernichtung der chemischen und biologischen Waffen des Iraks zur Bedingung für einen formellen Waffenstillstand macht. Bagdad muß die kuwaitische Grenze definitiv anerkennen, alle verschleppten Kuwaiter freilassen und öffentlich allen terroristischen Aktionen abschwören.

Die Sicherheit der kuwaitischen Grenze soll von UNO-Beobachtern garantiert werden. Außerdem soll eine vor allem aus Arabern bestehende UN-Friedenstruppe an den Golf entsandt werden. Die USA wollen auch auf Mechanismen hinwirken, mittels derer die Reparationen überwacht werden können, die der Irak für von ihm verschuldete Kriegsschäden zahlen muß. Auch die Rückgabe des gesamten kuwaitischen Eigentums ist als Bedingung in dem Papier festgeschrieben.

In dem Gespräch am Mittwoch wollten sich die USA der Zustimmung der fünf ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrats versichern, die über ein Vetorecht verfügen. Bis zu Beginn der kommenden Woche soll das Dokument auch den zehn anderen Staaten im Sicherheitsrat vorgelegt werden. Auf der gestrigen Sitzung des UN-Sicherheitsrats stand lediglich die schwierige humanitäre Situation im Irak auf der Tagesordnung. Die umfassende Waffenstillstandsregelung soll die am 3. März von Militärs beider Seiten getroffene Vereinbarung über eine Waffenruhe im Golfkrieg ersetzen.

Indes hat am späten Mittwoch abend die irakische Nationalversammlung in Bagdad einmütig die Annektion Kuwaits für null und nichtig erklärt, berichtete die amtliche irakische Nachrichtenagentur 'ina‘. Damit erfüllte die Regierung Hussein eine der wesentlichen Forderungen, die der UN-Sicherheitsrat in seinen zwölf Resolutionen zum Golfkrieg an den Irak gerichtet hatte.

US-Senat kappt Jordanien-Gelder

Die Vereinten Nationen sind besorgt, daß sie auch bei den Bemühungen um eine friedliche Lösung der Probleme im Nahen Osten an den Rand gedrängt werden, erklärte am Dienstag ein hochrangiger Funktionär der Organisation. Dies sei „schädlich“, weil in vielen Ländern die Meinung vorherrsche, die UN hätte im Golfkrieg die Rolle „ähnlich einer Kriegspartei“ gespielt.

Die US-Hilfe für Jordanien soll im laufenden Haushaltsjahr eingestellt werden, beschloß der US—Senat am Mittwoch. Die Entscheidung der Senatoren, Jordanien wegen seiner „pro-irakischen“ Haltung während des Golfkriegs die vorgesehen 57 Millionen US-Dollar zu sperren, stieß auf Kritik aus dem Weißen Haus: „Wir sind enttäuscht, daß diese Aktion (des Senats) die Beweglichkeit des Präsidenten gegenüber Jordanien einschränkt, während wir auf dem Weg durch einen komplizierten Friedensprozeß im Nahen Osten sind“, erklärte Präsidentensprecher Fitzwater.

Präsident Bush habe dem Senat vor der Abstimmung einen Brief zugestellt, in dem er davor gewarnt habe, „unsere Unzufriedenheit über das Verhalten Jordaniens während der Golfkrise unnötigerweise“ auf die Nachkriegsdiplomatie zu übertragen. Nach einer „anti-amerikanischen“ Rede von König Hussein mitten im Golfkrieg hatte die US-Administration angedroht, sie werde die Höhe der Unterstützung für Jordanien überprüfen.

Der vom Senat verabschiedete Text sieht vor, daß Bush die Wirtschaftshilfe in Höhe von 35 Millionen Dollar wieder aufnehmen kann, wenn er gegenüber dem Kongreß nachweist, daß Amman bei der Suche nach einem Frieden im Nahen Osten eine bedeutende Rolle spielt. Die Militärhilfe kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kongresses wieder eingerichtet werden.

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