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Abschiebung vertagt

■ Vorläufig dürfen die sowjetischen Juden aus Israel bleiben/ Status soll mit Bonn diskutiert werden

Berlin. Der Senat wird die 269 sowjetischen Juden, die Mitte Januar aus Israel nach Berlin gekommen waren, vorerst nicht abschieben. Die Landesregierung werde mit der Bundesregierung über die Möglichkeit reden, die Aufenthaltsberechtigung der Zuwanderer zu verlängern, sagte Senatssprecher Dieter Flämig. Vorerst werde der Senat auch weiter die Heimplätze und die Verpflegung für diese Menschen bezahlen.

Es handele sich hier um eine »besondere humanitäre Frage«, begründete Senatssprecher Dieter Flämig diese Entscheidung. Prinzipiell, so Flämig, handele es sich bei den in der Sowjetunion geborenen Juden um »israelische Touristen«, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe hätten und nach drei Monaten eigentlich abgeschoben werden müßten. Unter ihnen seien jedoch »viele«, die angenommen hätten, die alte, großzügige Berliner Aufenthaltsregelung für osteuropäische Juden gelte weiter. Diese Regelung war Mitte Februar ausgelaufen. In dem derzeit geltenden Aufnahmeverfahren können ausreisewillige Juden ihren Antrag nur in der Sowjetunion stellen. Flämig wollte nicht sagen, wie der Senat verfahren wird, wenn weitere sowjetische Juden mit israelischem Paß nach Berlin kommen sollten. Dagegen erklärte einer der Anwälte, daß erst gestern etwa 40 Personen dieser Gruppe den Bescheid erhalten haben, daß die Sozialhilfe am 31. März auslaufen wird. Hmt

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