IRA-Prozeß: Bei Freispruch Auslieferung nach Deutschland

Roermond (taz) — Wenige Tage vor der Urteilsverkündung im Prozeß gegen vier mutmaßliche Aktivisten der nordirischen Befreiungsorganisation IRA im niederländischen Roermond hat das Gericht einem Auslieferungsantrag der deutschen Justizbehörden zugestimmt. Drei der vier in Roermond wegen Mordes zweier australischer Touristen im Mai 1990 Angeklagten stehen im Verdacht, auch an den Mordanschlägen in Wildenrath und Bielefeld sowie im niederländisch-deutschen Grenzort Nieuw Bergen beteiligt gewesen zu sein. Zwischen Mai 1988 und Oktober 1989 kamen bei diesen Anschlägen vier britische Armeeangehörige und ein sechs Monate altes Baby zu Tode.

Die Staatsanwaltschaft hat wegen vorsätzlichen Mordes 20 Jahre gefordert. Vorläufig befinden sich die drei Nordiren Sean Hicke, Paul Hughes und Donna McGuire noch in niederländischer Haft in Erwartung ihres Urteils. Die Anwälte der drei sehen in dem Auslieferungsbegehren der deutschen Justiz einen deutlichen Hinweis auf die Unwahrscheinlichkeit einer Verurteilung durch das niederländische Gericht; die Anklage stützt sich ausschließlich auf Indizien, die Zeugenaussagen hatten sich als wenig glaubwürdig erwiesen.

Sollten die Nordiren am kommenden 4. April tatsächlich freigesprochen werden, werden sie nicht aus der Haft entlassen, sondern den deutschen Behörden überstellt. Die drei Angeklagten haben gegen die Auslieferungsentscheidung Berufung eingelegt. Harald Doornbos