Mein Name ist Hase

■ Neue Möglichkeit der Namensgebung in der Ehe beschlossen/ Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes wird eventuell ab nächste Woche rechtskräftig

Berlin. Um eine Eheschließung vornehmen zu können, muß jedes Standesamt die — auf Beamtendeutsch — Ehefähigkeit des Brautpaares prüfen und während dieses Behördenaktes mußte ein gemeinsamer Name gefunden werden. Momentan wird dieser Vorgang noch zusätzlich komplizierter durch die Unklarheit über einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes, der jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Nach dem bisherigen Paragraphen 1355 des BGB mußte, wie bereits erwähnt, ein gemeinsamer Ehename für Mann und Frau gefunden werden. Konnten sich die Ehegatten nicht einigen, so wurde automatisch der Geburtsname des Mannes zum Familiennamen. Dieses sei nun auf einmal nicht mehr mit der Emanzipation der Frau zu vereinen. Der Paragraph wurde als eindeutig verfassungswidrig entlarvt. Wie dieses neue Ehenamensrecht genau aussehen soll, ist noch nicht bekannt. Sicher ist, daß jeder der beiden Partner seinen Namen, den er vor dem Eheschluß führte, behalten darf. Dieser Beschluß gilt seit dem 14. 3. 1991, aber der genaue Inhalt wurde bisher nicht veröffentlicht. Also ist er auch den Standesämtern noch nicht bekannt. Es wollen sich bereits Paare nach einem nicht rechtskräftigen Paragraphen verehelichen. Dieses wird aber solange nicht möglich sein, bis das neue Namensgesetz in Kraft tritt und damit ist frühesten nächste Woche zu rechnen. Julia L'age