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EG kämpft gegen Tiefkühlhähnchen

■ Verfahren gegen Bonn eingeleitet wegen Diskriminierung ausländischen Flatterviehs

Brüssel (dpa) — Die EG-Kommission hat wegen eines Programms zur Verkaufsförderung von tiefgekühlten Hähnchen in Deutschland ein EG-Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Wie die EG-Behörde gestern in Brüssel mitteilte, richtet sich das Verfahren dagegen, daß in Deutschland der Absatz von Hähnchen, bei denen die Methode der „Luftsprühkühlung“ angewandt wird, besonders gefördert wird. Die Verpackungen dieser Hähnchen dürfen als Markenzeichen ein blaues Dreieck mit der Aufschrift „Garantiert — Spezialeinzelkühlung“ tragen.

Nach Angaben der EG-Kommission ist die Benutzung dieses Zeichens jedoch auf deutsche Hähnchen beschränkt. Dies bedeute eine Diskriminierung von Hähnchenherstellern aus anderen EG-Ländern und daher einen Verstoß gegen die EG- Verträge, meinte die Brüsseler Behörde. Sie forderte Bonn ferner auf, mitzuteilen, ob der Absatzfonds von vier Millionen D-Mark (für 1990/91), mit dem das Förderprogramm zu einem Teil finanziert wird, aus steuerähnlichen Einnahmen gespeist werde. Auch dies wäre mit dem EG-Recht nicht vereinbar.

Ein EG-Verfahren bedeutet, daß der betreffende Mitgliedstaat aufgefordert wird, die Vertragsverletzung einzustellen. Es kann bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.

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