: Im Härtefall auch WGs in Sozialwohnungen
■ Alleinerziehende können Wohnberechtigungsschein kriegen
Berlin (taz) — In Hessen können sich alleinerziehende Mütter und Väter mit ihresgleichen künftig auch in Sozialwohnungen zu Wohngemeinschaften zusammentun. Zwar gilt nach wie vor, daß grundsätzlich nur Familien einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung bekommen, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor. Das hessische Innenministerium hat aber nun — auf eine Initiative der Frauenbevollmächtigten des Landes hin — in einem Erlaß die „Wohnungsbindungsrichtlinien“ ergänzt.
Danach ist der „Härtetatbestand“ nun bereits erfüllt, wenn mindestens ein/e Alleinerziehende/r der WG als „Wohnungsnotstandsfall“ anerkannt ist. Das gilt jetzt auch für Alleinerziehende mit einem Kind, die weniger als 18 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung haben, so auch für alleinerziehende Mütter, die mit ihren Kindern vorübergehend Zuflucht in einem Frauenhaus gesucht haben. Jedoch muß jedes Mitglied der WG, das heißt jeder alleinerziehende Elternteil mit Kind, selbst die Bedingungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen. Außerdem darf das Einkommen aller WG- Mitglieder die für entsprechend große Familien geltende Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Die neue Regelung soll der wachsenden Zahl von Einelternfamilien die Beschaffung von Wohnraum und die Organisation der Kinderbetreuung leichter machen. uhe
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