piwik no script img

Neue Aufenthaltsgenehmigung

Berlin (afp) — Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis der ehemaligen DDR müssen bis Ende Juni ihren Aufenthaltstitel neu beantragen. Darauf hat das Büro des Ausländerbeauftragten der Bundesregierung am Montag in Berlin hingewiesen. Die Bearbeitung kostet zwischen 60 und 100 Mark. Der Ausländerbeauftragte rät, von den abzugebenden DDR-Dokumenten beglaubigte Fotokopien zurückzubehalten, um bei Streitigkeiten mit den Behörden Beweismaterial in der Hand zu haben. Ausländer mit einem roten DDR- Ausweis „ständiger Wohnsitz in der DDR“ sollten eine Aufenthaltsberechtigung oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Arbeitnehmer, die mit einem Regierungsabkommen in die DDR gekommen sind und sogenannte „PM-12- Klappkarten“ besitzen, haben Anspruch auf einen befristeten Aufenthalt für die ursprünglich vorgesehene Dauer. Die Aufenthaltsbewilligung sei dabei nicht an einen Arbeitsplatz gebunden.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen