: Amtsgericht wies Räumungsklage ab
Kreuzberg. Die Alternativprojekte in der Kreuzberger Eisenbahnstr. 4 können erst einmal aufatmen: Die Räumungsklage des Vermieters, des Orthopäden Heinrich Bollack, wurde gestern vom Amtsgericht abgewiesen.
Mit Blick auf die zu erwartende Gewerbemietenexplosion wollte Bollack, seit 1989 Besitzer des Hauses, die Projekte vor die Tür setzen. Nach der von ihm anschließend geplanten Modernisierung, so heißt es, will Bollack die Miete um das Vierfache anheben. Zunächst schien es auch, als habe er für seine Pläne freie Hand: Die Mietverträge der im Haus arbeitenden Projekte »Prowo, die Zeitung gegen den Krieg«, der Frauenzeitschrift »Blau« und des Bildarchivs »Umbruch« liefen Ende letzten Jahres aus, ein Rechtsanspruch auf Verlängerung bestand nicht. Doch die Projekte setzten sich zur Wehr: Drei Zeugen bestätigten gestern vor Gericht, daß Bollack den Mietern im Herbst 1990 zugesagt hatte, noch den ganzen Frühling über in der Fabriketage bleiben zu können. Aufgrund dieser Zeugenaussagen wies das Gericht die Räumungsklage zurück.
Für die Projekte war das Urteil ein voller Erfolg. Der Konflikt wurde allerdings nur aufgeschoben: Bollack hat bereits angekündigt, daß er »nicht mal für 500 Mark pro Quadratmeter« noch etwas mit den derzeitigen Mietern zu tun haben will. Die erneute Räumungsklage bei Frühlingsende gilt als sicher. taz
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