: Jedem ein Dach über den Kopf
Lüneburg (dpa) — Ein obdachloser Bürger hat Anspruch auf eine Unterkunft in der Gemeinde, in der er sich aufhält. Lassen es seine Gesundheit und die Witterung zu, so brauchen die Beamten ihm jedoch nur nachts ein Bett zu bieten. Mit diesem am Dienstag bekanntgewordenen Beschluß hat der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Eilverfahren die Stadt Wunstorf bei Hannover verpflichtet, einem wohnungslosen Mann ein Dach über dem Kopf zur Verfügung zu stellen. (Az.: 12 M 23/91)
Die Lüneburger Richter folgten der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts Hannover und meinten, die Stadt als örtlich zuständige Behörde sei im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Bereitstellung der Unterkunft verpflichtet. Die Stadt Wunstorf hatte sich anfangs für nicht zuständig erklärt und wollte schließlich nur ein Quartier für die Nachtzeit von 20 bis 7 Uhr bereitstellen.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen