: Jedem ein Dach über den Kopf
Lüneburg (dpa) — Ein obdachloser Bürger hat Anspruch auf eine Unterkunft in der Gemeinde, in der er sich aufhält. Lassen es seine Gesundheit und die Witterung zu, so brauchen die Beamten ihm jedoch nur nachts ein Bett zu bieten. Mit diesem am Dienstag bekanntgewordenen Beschluß hat der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Eilverfahren die Stadt Wunstorf bei Hannover verpflichtet, einem wohnungslosen Mann ein Dach über dem Kopf zur Verfügung zu stellen. (Az.: 12 M 23/91)
Die Lüneburger Richter folgten der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts Hannover und meinten, die Stadt als örtlich zuständige Behörde sei im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Bereitstellung der Unterkunft verpflichtet. Die Stadt Wunstorf hatte sich anfangs für nicht zuständig erklärt und wollte schließlich nur ein Quartier für die Nachtzeit von 20 bis 7 Uhr bereitstellen.
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