Verfassungsrichter halten zu Minister Töpfer

■ BVG entscheidet über Endlager Schacht Konrad/ Niedersachsen muß Töpfers Weisung folgen

Hannover (taz) — Für das atomare Endlager Schacht Konrad und gegen die Rechte der Länder hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts gestern im Streit zwischen dem Bundesumweltminister und dem Land Niedersachsen entschieden. Niedersachsen wurde vom höchsten Gericht auferlegt, Töpfers Weisung zu befolgen, die Planunterlagen für Konrad auszulegen und damit auf eine umfassende Prüfung der Umweltverträglichkeit des Endlagers zu verzichten, wie sie eigentlich per Gesetz vorgeschrieben ist. Alle Bundesländer müssen sich nach dem Urteil bei rechtlichen Bedenken gegen Weisungen des Bundes künftig sofort an das Bundesverfassungsgericht wenden. Den Weg zur Konkurrenz, zum Bundesverwaltungsgericht, verbauten die Verfassungsrichter. Damit können sich die Länder in Zukunft gegen rechtswidrige Weisungen des Bundes überhaupt nicht mehr wehren. Bericht und Kommentar auf den SEITEN 4 UND 10