piwik no script img

Ausländer in Ost-Berlin müssen Aufenthalt nicht neu beantragen

Berlin. Ausländer in Ost-Berlin müssen ihren Aufenthalt in Deutschland nicht neu beantragen, sondern »ihren bisherigen Aufenthalt umwandeln lassen«, heißt es in einer Pressemitteilung der Berliner Ausländerbeauftragten. Sie räumt damit Mißverständnisse aus, die nach jüngsten Medienveröffentlichungen entstanden waren. Die von den DDR- Behörden erteilten Aufenthaltstitel müssen demnach bis zum 30. Juni 1991 in Aufenthaltsgenehmigungen nach dem seit Jahresanfang geltenden Ausländergesetz umgetauscht werden. Betroffen sind Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis (roter Ausweis) oder den »vorläufigen Personalausweis der DDR« (hellblau) besitzen. adn

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen