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Das Ende für den SFB ist eingeläutet

■ Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bilden eine Dreiländeranstalt/ Intendanz und Chefredaktion bleiben in Berlin

Berlin/Potsdam/Schwerin. Die Tage des Senders Freies Berlin sind gezählt: Wider Erwarten haben sich die Chefs der Staats- bzw. Senatskanzleien der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf die Gründung einer gemeinsamen Dreiländeranstalt geeinigt. Wie der Chef der Berliner Senatskanzlei, Volker Kähne, gestern abend bekanntgab, soll die Anstalt den Namen Nordostdeutscher Rundfunk (NOR) tragen und ihren Sitz in Berlin haben. Damit hat sich die Berliner Verhandlungsposition weitgehend durchgesetzt. Wie es zu der Einigung gekommen ist, wollte der Kanzleichef nicht verraten. »Es sind keine Geschenke gewesen«, versicherte er.

Vorgesehen ist, daß in allen drei Ländern Landesfunkhäuser eingerichtet werden, die jeweils einen eigenen Funkhausdirektor und einen Landesrundfunkrat haben sollen. Der Intendant soll seinen Sitz in Berlin haben, sein Stellvertreter soll in Schwerin sitzen. Der Intendant soll von einem gemeinsamen Rundfunkrat gewählt werden, in den alle drei Länder Vertreter entsenden sollen.

Der SFB wird in der neuen Anstalt aufgehen, soll aber beim Personal bevorzugt berücksichtigt werden: er soll die Hälfte des Gesamtpersonals stellen, die beiden anderen Länder jeweils ein Viertel. Der NOR wird offizieller Rechtsnachfolger des SFB sein. Die Chefredaktion des Senders soll in Berlin sitzen, der Fernsehdirektor in Potsdam und der Hörfunkdirektor in Schwerin. Angaben darüber, ob der SFB seinen Mitarbeiterstamm reduzieren muß, wollte Kähne gestern nicht machen. Denkbar sei allenfalls, langfristig freigewordene Stellen nicht zu besetzen, keinesfalls gäbe es Kündigungen. Um das ganze Unternehmen in Gang zu setzen, sollen in nächster Zukunft drei Gründungsbeauftragte eingesetzt werden. Der Zeitdruck ist groß, da laut Einigungsvertrag die ehemaligen Rundfunksender der DDR bis zum Jahresende abgewickelt oder überführt werden sollen. Ab diesem Zeitpunkt muß gemäß dem Gesetzesauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Grundversorgung gewährleistet sein.

Ehe ein Staatsvertrag unterzeichnet werden kann, müssen die einzelnen Landesparlamente zustimmen. Der SPD-Fraktionschef des Brandenburgischen Landtags, Manfred Birthler, hatte noch Anfang der Woche erklärt, daß man die Staatskanzlei mit einem solchen Entwurf »wieder nach Hause schicken« werde. Die Regierungskoalition SPD, FDP und Bündnis 90 in Potsdam wollte noch in diesem Monat einen Gesetzentwurf einbringen, der lediglich einen Verbund von unabhängigen Landesrundfunkanstalten vorsieht. Kähne äußerte sich jedoch optimistisch, daß die anderen beiden Länderparlamente zustimmen werden. kd

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