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Avus: Tempo 100 bleibt

■ Verwaltungsgericht wies Klage von drei Rasern ab

Berlin. Das im Mai 1989 eingeführte Tempo-100-Limit auf einem circa sieben Kilometer langen Teilstück der Avus bleibt. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am späten Donnerstag die Klage von drei Kraftfahrern ab, die Tempobegrenzung als »Willkürakt der Behörde« aufzuheben.

Begründung der Richter: Auf der Stadtautobahn herrsche erhöhte Unfallgefahr. Außerdem: Würde dort Tempo 100 aufgehoben, sei die Avus eine »Tempo- Oase«, da im gesamten Umland dasselbe Tempo-Limit gelte.

Doch bereits am 4. und 5. Mai werden die hochrichterlichen Geschwindigkeitsschranken schon wieder aufgehoben. Denn beim Internationalen ADAC-Avus-Wagenrennen sollen wichtige Punkte zur Deutschen Tourenwagen-Meisterschaft in der Formel 3 für die Opel-Lotus-Challenge und die Formel Ford 1600 vergeben werden. Ob die abgewiesenen Kläger wohl auf der Zuschauertribüne die laue Abgasluft genießen werden? dpa/taz

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