: Sakuths Rechtsweg formal bedenklich
■ Landesverfassung schützt CDU-Abgeordneten Borttscheller vor Klage
Den Rechtsstreit zwischen Innensenator Peter Sakuth und dem innenpolitischen Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Ralf Borttscheller, wird wahrscheinlich ein Formfehler zugunsten des CDU-Politikers entscheiden. Sakuth will vor dem Landgericht Bremen gegen Androhung eines Ordnungsgeldes oder Haft eine einstweilige Verfügung erwirken, die Borttscheller untersagt, weiter zu behaupten, Sakuth habe die Bremer Kriminalstatistik des Jahres 1990 „verschönt, oder genauer gesagt, verfälscht.“
Den CDU-Politiker schützt die Bremer Landesverfassung. Dort heißt es in Artikel 94, daß niemand wegen der in Ausübung seiner Abgeordnetentätigkeit gemachten Äußerungen „gerichtlich oder dienstlich verfolgt“ werden kann. Bortscheller hatte seine Äußerungen am 27. März jedoch eindeutig als innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion gemacht.
Das geht aus der schriftlichen Einladung hervor, mit der Borttscheller die Bremer JournalistInnen zu eben der Pressekonferenz eingeladen hatte, auf der der Satz des Anstoßes gefallen war. Wie der Bremer Rechtsprofessor Gerd Winter erklärte, reiche ein solcher Hinweis aus, um dem Abgeordneten zu schützen. „Borttscheller ist meiner Meinung nach nicht belangbar“, meinte Winter wörtlich.
„Wo kommen wir denn da hin, wenn Abgeordneten permanent ein Maulkorb umgelegt werden kann“, gab sich der CDU-Politiker, im Zivilberuf Rechtsanwalt, gestern siegessicher. Der Prozeß werde „an Formalien scheitern, bevor wir überhaupt ans Eingemachte gehen.“ mad
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