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Sippenhaft im Irak ist Asylgrund

Mannheim (dpa) — Wegen der Gefahr von Sippenhaft gilt das Asylrecht für im Irak Verfolgte auch für deren minderjährige Kinder. Das hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Bei dem Verfahren ging es um ein vierjähriges Mädchen, dessen Eltern wegen ihrer Mitgliedschaft in der oppositionellen Al- Dawa-Partei aus dem Irak hatten fliehen müssen. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte dem Mädchen, das erst in der Bundesrepublik geboren wurde, das Recht auf Asyl abgesprochen.

Den Eltern des Kindes sprach das Gericht dagegen das Asylrecht ab, weil sie vor ihrer Ausreise in die Bundesrepublik schon in Syrien Schutz gefunden hätten und weil „ein Asylbewerber des Schutzes nicht bedarf, wenn er bereits in einem anderen Land sicher war“. Theoretisch — so ein VGH-Sprecher — könnten jetzt die Eltern abgeschoben werden. Dem stünden in der Bundesrepublik jedoch die Gesetze zum Schutz von Ehe und Familie entgegen.

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