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Startbahn-Prozeß, der zweite

Prozeßbeginn gegen Alexander Schubart vor fast leerem Saal  ■ Von Heide Platen

Frankfurt (taz) — Von einem „Gespensterprozeß“ war auf den Gängen die Rede, als Alexander Schubart gestern morgen den Saal 146 im Frankfurter Gerichtsgebäude betrat. Um „Aschu“, 1981 noch Gallionsfigur und einer der Sprecher der Bürgerbewegungen gegen den Bau der Startbahn 18 West auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen, ist es still geworden.

Im Zuschauersaal verloren sich acht bis zehn Interessierte. Im Foyer zählten die Prozeßbeteiligten zuerst einmal die Toten zusammen, die während der inzwischen zehnjährigen Dauer des Verfahrens gegen Schubart aus ihren Reihen verstorben sind. Dazu zählte der Vorsitzende der damaligen Kammer ebenso wie die zwei renommierten Verteidiger Sebastian Cobler und Bernd Koch. Der Vorsitzende des 5. Strafsenats, Schieferstein, ließ mit der Verlesung zahlreicher Schriftstücke noch einmal die Geschichte des Widerstandes gegen die Startbahn West Revue passieren, die Schubart auf die Anklagebank gebracht hatte. 1983 war er wegen einer Rede, die er im November 1981 gehalten hatte, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Noch einmal erinnerten Redebeiträge, Flugblattexte, Resolutionen und Aufrufe an die Hoffnung, die die StartbahngegnerInnen 1981 auf ein Volksbegehren gesetzt hatten, zu deren Mitinitiatoren Schubart gehörte. Über 200.000 Unterschriften waren gesammelt und dem Landeswahlleiter am 14. November während einer Großdemonstration von über 100.000 Menschen in Stapeln grauer Pappkartons überreicht worden.

Die damalige Landesregierung unter Holger Börner hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings, im Einvernehmen mit der Bundesregierung, längst beschlossen, daß der Bau nicht gestoppt wird.

Immer so ein beklemmendes Gefühl

Schubart hatte nach einer — nicht von ihm selbst verfaßten — Rede noch einmal das Wort ergriffen und zu einer kurzfristig vom Plenum der Bürgerinitiativen beschlossenen Aktion aufgerufen. Er bat die DemonstrantInnen, dem Flughafen am nächsten Tag „einen Besuch abzustatten“ und nachzusehen, „ob der wirklich zu klein ist“: „Das Ziel ist, ab 12 Uhr ist der Flughafen dicht.“ Dies war ihm im Urteil der Staatsschutzkammer unter anderem als Nötigung von Verfassungsorganen ausgelegt worden. Nach der Revision des Bundesverfassungsgerichts 1983 und einer sieben Jahre dauernden ablehnenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht es für den während der ganzen Zeit vom Dienst suspendierten Magistratsdirektor jetzt um eine neue Festlegung des Strafmaßes.

Schubart, der sich in der Zwischenzeit immer wieder in der Friedensbewegung und im Umweltschutz engagierte, hofft diesmal auf ein milderes Urteil. Davon wird es für ihn abhängen, ob er wieder arbeiten darf und seine Altersversorgung behält. An der Startbahn West ist er in den letzten zehn Jahren nicht mehr gewesen. Er bekomme dort „immer so ein beklemmendes Gefühl“.

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