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VGH: Kosovo-Albaner nicht „als Gruppe verfolgt“

Mannheim (dpa) — In der südjugoslawischen Provinz Kosovo lebende Albaner werden in Baden-Württemberg nicht generell als Asylberechtigte anerkannt. Das bestätigte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Danach erstreckt sich die Verfolgung der albanischen Bevölkerungsmehrheit in Kosovo nicht auf die Gruppe der Kosovo-Albaner insgesamt. Außerdem hätten sie Ausweichmöglichkeiten innerhalb ihres eigenen Landes, heißt es in dem Urteil.

Der VGH bestätigte damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das einem Kosovo-Albaner das Asylrecht abgesprochen hatte. Das Gericht erkannte dabei an, daß es in der zu 90 Prozent von Albanern bewohnten Provinz Jugoslawiens in Einzelfällen zu gewalttätigen Exzessen gekommen sei. Wahrscheinlich würden die nach Unabhängigkeit strebenden Albaner, deren Parlament im Juli vergangenen Jahres von Belgrad aufgelöst worden war, wegen ihrer Staatszugehörigkeit auch staatlich verfolgt. Diese Verfolgung hätte sich aber noch nicht „zu einer erhöhten Gefährdungslage für die Gruppe insgesamt verdichtet“. Außerdem könnten die Kosovo-Albaner in die „verfolgungsfreien Teilrepubliken Slowenien und Kroatien“ ausweichen. (Az.: 13 S 2937/ 909999)

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