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Radio Bremen ein „käuflicher Haufen“?

■ IG Medien: Programmdirektorin kann Mitarbeiter nicht gegen bösen Verdacht schützen

„Die Abteilung Regionales kommt durch die Schmierenkampagne des 'Weser-Report' allmählich in den Geruch eines korrupten und käuflichen Haufens“, schrieb der Verbandsgruppen- Sprecher der IG Medien für Hörfunk bei Radio Bremen, Harald- Gerd Brandt gestern seiner Programmdirektorin, Karola Sommerey. „Die Kollegen sind empört.“ Empört allerdings vor allem über die Programmdirektorin, die die Vorwürfe nicht deutlich zurückweist und dies auch gar nicht kann, weil sie die zweifelhaften Nebentätigkeiten genehmigt hat.

Seit Tagen steht die Feststellung des Geschäftsführers der Schausteller, Karl-Eddi Armgord, im Raum, daß Hörfunk- Moderator Achim Kinzel jährlich 5.000 Mark für PR erhält und daß zumindest die Schausteller davon ausgehen, positive „Berichte über die Osterwiese im Vormittagsmagazin“ von Radio Bremen gehörten zur Vertragserfüllung durch den Moderator. Sommerey schweigt zu dem im „Kurier am Sonntag“ berichteten Tatbestand.

„Das ist der Kern“, sagt IG- Medien-Sprecher Brandt. Wochenlang lief im Hörfunk-Programm ein Aprilscherz-Wettbewerb mit einem Jingle, der für die Preisverleihung auf der Osterwiese kostenlos Reklame machte. Dies ist nur eines der Beispiele, über die das Regionalprogramm und sein Moderator ins Gerede gekommen sind.

Auch in dem PR-Vertrag für den Bremer Mercedes-Händler, der am 12.4. seine S-Klasse vorstellen wollte, sah die Programmdirektorin „keine Problematik“ (vgl. taz 15. 4.). Seit dem 1.1.1991 schließt eine tarifvertragliche Regelung solche Nebentätigkeiten aber ausdrücklich aus. Anträge auf Genehmigung von Nebentätigkeiten sind abzulehnen, ist da vereinbart, „wenn die Nebentätigkeit eine Vermarktung der Rundfunkpopularität des Arbeitnehmers darstellt“. Versagt werden muß die Zustimmung auch, wenn „die Nebentätigkeit den Arbeitnehmer bei seiner dienstlichen Tätigkeit, insbesondere wegen wirtschaftlicher Interessen, sachwidrig oder sonst nachteilig beeinflussen kann“. Beides liegt im Falle Kinzel auf der Hand. Nicht zutreffend ist ein anderer Versagungsgrund: Nebentätigkeiten sind auch dann zu untersagen, wenn sie zu einer „Überschreitung der täglichen Gesamtarbeitszeit von zehn Stunden“ führen könnten.

Die Programmdirektorin habe sich über diese tarifvertragliche Regelung „rigoros hinweggesetzt“, kritisiert Brandt. Der IG Medien-Sprecher erklärt auch in dem Brief, warum er zu der schriftlichen Form griff: „Schade, daß Sie nicht das direkte Gespräch suchen.“ Die Journalisten von Radio Bremen wollen den etwaigen Einfluß der Nebentätigkeiten Kinzels auf seine Moderation jetzt überprüfen; der Redakteursausschuß wird sich am Freitag mit dem Antrag befassen, die Kinzel-Moderationen der letzten Zeit unter diesem Aspekt noch einmal zu hören.

Intendatin Sommerey konnte gestern weder ihr Haus gegen „Verdacht aufgrund öffentlich erhobener Vorwürfe“ verteidigen (IG Medien-Forderung) noch sich selbst gegen den Vorwurf, über tarifrechtliche Regelungen hinweggegangen zu sein: Sie sei auf Dienstreise, teilte ihr Sekretariat mit. Im Hause des Bremer Senders sind die tariflichen Bestimmungen, die im September 1990 von Intendant Klostermeier unterzeichnet wurden und seit 1.1.1991 gelten, seltsamerweise bis heute nicht verbreitet und allgemein bekannt. Die Nebentätigkeits-Regelungen, die normalerweise auch auf jeden Schreibtisch kommen, liegen noch in der Hausdruckerei. K.W.

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