■ STUDENTEN: Kein Arbeitslosengeld während des Studiums
Mainz (dpa) — Ein Student hat nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Es reicht nicht aus, das Studium einzuschränken, falls eine Arbeitsstelle angeboten wird, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des rheinland-pfälzischen Landessozialgerichts (LSG) in Mainz. Das Studium müsse tatsächlich genügend Zeit für eine mehr als nur kurzzeitige Beschäftigung lassen (Az: L 1 Ar 34/89). Das Gericht wies damit eine Klage eines ehemaligen Zeitsoldaten ab, der während seines Studiums die Zahlung von Arbeitslosengeld erreichen wollte.
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