: Kampfhundezucht soll verboten sein
Bonn (ap) — Der Bundesrat will ein Verbot der Kampfhundezucht erreichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens, Bremens und Niedersachsens soll nach Beschluß der Länderkammer im Bundestag eingebracht werden. Neben dem Zuchtverbot soll auch die Abrichtung von Kampfhunden bestraft werden. Verstöße sollen mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. Auch soll dem Täter Tierhaltung verboten werden können. Das Werben mit der Bösartigkeit von Hunden soll bußgeldpflichtig, Ausbildung und Abrichtung scharfer Hunde erlaubnispflichtig werden. Scharfe Tiere sollen dauerhaft gekennzeichnet werden. Der Bundesrat argumentierte, daß die „Steigerung der natürlichen Aggressivität“ mit Tierschutz und Schutz der Menschen vor den Hunden nicht vereinbar sei.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen