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Kampfhundezucht soll verboten sein

Bonn (ap) — Der Bundesrat will ein Verbot der Kampfhundezucht erreichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens, Bremens und Niedersachsens soll nach Beschluß der Länderkammer im Bundestag eingebracht werden. Neben dem Zuchtverbot soll auch die Abrichtung von Kampfhunden bestraft werden. Verstöße sollen mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. Auch soll dem Täter Tierhaltung verboten werden können. Das Werben mit der Bösartigkeit von Hunden soll bußgeldpflichtig, Ausbildung und Abrichtung scharfer Hunde erlaubnispflichtig werden. Scharfe Tiere sollen dauerhaft gekennzeichnet werden. Der Bundesrat argumentierte, daß die „Steigerung der natürlichen Aggressivität“ mit Tierschutz und Schutz der Menschen vor den Hunden nicht vereinbar sei.

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