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Bundesrat befürwortet Vergabe von Methadon

■ Konsens endet aber bei Rasterfahndung und Datenschutz

Wenn es nach dem Willen des Bundesrats ginge, könnten Drogenabhängige in Zukunft legal mit Methadon behandelt werden. Außerdem müßten Drogenberater in staatlich anerkannten Stellen in Strafverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten. Entsprechende Gesetzentwürfe gehen jetzt der Bundesregierung zu, die sie innerhalb von drei Wochen mit einer Stellungnahme an den Bundestag zur abschließenden Beratung weiterleiten muß. Weniger Übereinstimmung herrschte gestern im Bundesrat dagegen bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität. Hier vermissen die Bundesländer Bremen, Hessen, Saarland und Niedersachsen vor allem beim Datenschutz, beim Einsatz verdeckter Ermittler und bei der Rasterfahndung rechtsstaatliche Mindestanforderungen. SEITE 4

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