: Kriegsverbrecher-Gesetz zurückgewiesen
London (dpa) — Das britische Oberhaus hat in der Nacht zum Mittwoch erneut einen Gesetzentwurf zurückgewiesen, der die Verfolgung von Kriegsverbrechern aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges durch die britische Justiz möglich machen soll. Mit 131 zu 109 Stimmen lehnten die Lords zum zweiten Mal in einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf ab, der vom Unterhaus bereits gebilligt worden war. Die Regierung will jetzt zu einem selten angewandten Verfahren greifen, das dem Unterhaus die vorrangige Entscheidungsmacht gibt und das Gesetz ohne Zustimmung durch die zweite Kammer nach Verkündung durch die Königin in Kraft setzt.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen