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Tarifliche Sicherungen sind „marktwidrig“

■ Möllemanns Deregulierungskommission will Schutzrechte für Arbeitnehmer abschaffen

Berlin (taz/dpa) — Mit einem massiven Abbau von Arbeits- und Tarifvertragsrechten will die von der Bundesregierung eingesetzte „Expertenkommission zum Abbau marktwidriger Regelungen“ gegen die Langzeitarbeitslosigkeit vorgehen. In ihrem jetzt Wirtschaftsminister Möllemann übergebenen Gutachten schlagen die Experten mehrheitlich vor, daß Langzeitarbeitslose bei Wiedereinstellung für drei Jahre unter Tarif bezahlt werden dürfen. Außerdem sollen die Tarifabsicherungen bei Löhnen, Sonderzuwendungen, Urlaubsgeld und Kündigungsfristen bei drohendem Konkurs und anderen Notfällen außer Kraft gesetzt werden können.

Schließlich soll das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit aufgehoben werden. Die Gutachter versprechen sich von derartigen Deregulierungen mehr „individuelle Freiheitsspielräume“ für die Arbeitslosen. Sie erhielten die Möglichkeit, ihr Recht auf Arbeit auch gegen die Tarifverträge durchzusetzen. Die Gewerkschaften protestierten heftig und forderten, den Bericht möglichst schnell in die „Altablage“ zu geben. Möllemann will zunächst ein Verbandshearing organisieren und im Herbst eigene Deregulierungsvorschläge unterbreiten.

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