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Musterklage für Sozialplan bei Alliierten

Berlin. Durch eine Musterklage vor dem Berliner Verwaltungsgericht soll für die von Entlassung bedrohten 11.000 Zivilbeschäftigten bei den alliierten Streitkräften im Westteil Berlins die uneingeschränkte Geltung des bundesdeutschen Personalvertretungsgesetzes erreicht werden. Denn nur auf dessen Grundlage hätten die Personalvertretungen ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht für die Aufstellung eines Sozialplans, argumentierten die Anwälte Lansnicker & Schwirtzeck als Verfahrensbevollmächtigte des Hauptpersonalrats der zivilen Beschäftigten bei den britischen Streitkräften am Montag in einer Erklärung.

Die Anwälte messen dem Beschlußverfahren, das einer weiteren Prozeßflut vorbeugen soll, grundsätzliche Bedeutung bei. Die Zivilbeschäftigten in Berlin verlieren mit dem Abzug der Truppen bis Ende 1994 ihren Arbeitsplatz, 1.100 von ihnen sei bereits gekündigt worden, so die ÖTV, die die Klage unterstützt. Bis Ende 1992 werde fast jedeR zweite Zivilbeschäftigte bei den amerikanischen, britischen und französischen Streitkräften ohne Arbeit sein. Die meisten Zivilbeschäftigten haben laut ÖTV keinen Anspruch auf Entschädigung oder Abfindung im Falle der Kündigung. Denn bisher existiere nur ein »Tarifvertrag soziale Sicherung«, der allerdings nur für ein Drittel der Beschäftigten gelte. Ein Sozialplan könne nicht ausgehandelt werden, weil die westlichen Alliierten der Auffassung seien, die Beschäftigungsverhältnisse richteten sich seit der Vereinigung nach dem NATO-Truppenstatut von 1951 sowie dem Zusatzabkommen von 1959. Dadurch wäre der reguläre Kündigungsschutz erheblich eingeschränkt und das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretungen beschränkt. dpa

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