: Schäuble-Attentäter eingewiesen
■ Gericht fällte erwartetes Urteil/ Richter Ross: Der Angeklagte konnte sagen, was ihm wichtig war — vielleicht der erste Ansatz einer erfolgreichen Therapie/ Kaufmann nimmt das Urteil an
Offenburg (ap) — Schäuble-Attentäter Dieter Kaufmann muß bis auf weiteres in einer psychiatrischen Anstalt bleiben. Mit diesem Urteil erklärte die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg am Dienstag den 37 Jahre alten Kaufmann für schuldunfähig und gemeingefährlich. Er hatte am 12. Oktober 1990 auf einer Wahlveranstaltung auf Schäuble geschossen.
Kaufmann, der der Urteilsverkündung gelassen, aber blasser als in der vorangegangenen zweitägigen Verhandlung folgte, erklärte nach der Begründung auf Fragen von Journalisten: „Ja, wir nehmen das Urteil an.“
Wie der Vorsitzende Richter Dieter Ross in der Urteilsbegründung erläuterte, erkannte das Gericht als Tatbestände im Fall Schäuble auf versuchten Mord und im Fall seines Sicherheitsbeamten Klaus-Dieter Michalski, den Kaufmann bei dem Attentat mit einem Bauchstreifschuß leicht verletzt hatte, auf versuchten Totschlag. Die Schwurgerichtskammer folgte auch damit dem Plädoyer von Staatsanwalt Jürgen Collmann und setzte sich teilweise von der Forderung von Verteidiger Wolf Gerriets ab, der im Fall Michalski auf gefährliche Körperverletzung plädiert hatte.
Gutachter hatten Kaufmann am Vortag paranoide halluzinogene Schizophrenie bescheinigt, an der er immer noch leide und die ihn weiter gefährlich mache. Kaufmann selbst hatte als Tatmotiv Vergeltung für den gegen ihn gerichteten „Staatsterror“ in Form von physischer und psychischer Mißhandlung sowie sexueller Nötigung angegeben. Dafür hatte er Bundeskanzler Helmut Kohl und Schäuble als Innenminister verantwortlich gemacht.
Der Vorsitzende Richter sagte, es sei schwer, mit solchen Menschen wie Kaufmann in Kontakt zu kommen, und es sei auch in diesem Verfahren nicht gelungen. Immerhin haber aber Kaufmann vor Gericht die Gelegenheit gehabt, das zu sagen, was ihm wichtig sei. „Vielleicht“, so Ross, „kann dies der erste Ansatz für eine erfolgversprechende Therapie sein.“ Kaufmann will angeblich das Urteil annehmen.
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