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Kurzarbeit im Osten soll nicht verlängert werden

Bonn (ap) — Die Kurzarbeiterregelung in den neuen Ländern wird nicht verlängert. Das Kabinett sprach sich am Mittwoch gegen die vom Bundesrat geforderte Ausdehnung bis Ende 1992 aus. Der Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zufolge soll es wie vorgesehen beim Auslaufen der Sonderregelung Ende 1991 bleiben. Arbeitslose Ostdeutsche können vom 1.Juli an schon mit 55 statt mit 57 Jahren in den Vorruhestand gehen. Die am Mittwoch vom Bundeskabinett in Bonn beschlossene Regelung gilt allerdings nur bis Jahresende. Wie das Arbeitsministerium weiter mitteilte, können jedoch aus Gründen der Gleichbehandlung auch jene Arbeitnehmer das Altersübergangsgeld beantragen, die zwischen dem 3. Oktober 1990 und dem 1. Juli 1991 arbeitslos geworden sind. Bundesarbeitsminister Norbert Blüm äußerte die Erwartung, daß etwa 100.000 Menschen von der Neuregelung profitieren werden. In Ostdeutschland waren im April 836.900 Arbeitslose registriert.

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