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Neue Pläne für Großflughafen

■ Berlin und Brandenburg einigen sich auf Standortvarianten/ Aus für Schönefeld?

Potsdam. Bei den Planungen für einen neuen internationalen Großflughafen haben sich die Fachressorts der brandenburgischen Landesregierung und des Berliner Senats auf drei Standortvarianten geeinigt: Sperenberg, südwestlich von Zossen, Schönefeld-Süd oder die Genshagener Heide, westlich von Großbeeren. Das teilte Brandenburgs Umweltminister Matthias Platzeck (Bündnis 90) gestern in Potsdam mit.

Der neue Flughafen soll nach seinen Worten die bisher bestehenden Flugplätze in Berlin und Brandenburg ersetzen. Damit wird einem umfassenden Ausbau des Flughafens Schönefeld über die kürzlich beschlossene Modernisierung hinaus eine Absage erteilt.

Ein von Brandenburg und Berlin verabschiedeter Konzeptentwurf schlägt vor, daß der neue Großflughafen bereits bis zum Jahr 2000 in einer ersten Stufe in Betrieb geht. Das Raumordnungsverfahren sollte bis Ende kommenden Jahres und das Planfeststellungsverfahren bis Ende 1994 abgeschlossen werden, heißt es in der von Platzeck vorgestellten Vereinbarung. Dabei halten die Minister und Senatoren an einer Bürgerbeteiligung fest, treten aber für eine Beschleunigung der Planverfahren ein.

Das Konzept muß noch von den Landesregierungen gebilligt werden.

Die Minister- und Senatorenrunde schlage vor, für die drei möglichen Standorte jeweils ein Raumordnungsverfahren zu eröffnen.

Wie Platzeck weiter mitteilte, halten die vier Minister die Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzepts für Brandenburg/Berlin bereits bis Ende 1992 für unverzichtbar. Dabei sei dem Schienenverkehr Vorrang vor dem Auto und dem Flugzeug einzuräumen. Berlin müsse bis 1996 an ein Eisenbahnhochgeschwindigkeitsnetz in Richtung Hannover und bis zum Jahre 2000 in Richtung Dresden, Leipzig, Stralsund und Warschau angeschlossen werden.

Auch der neue Großflughafen müsse an das Eisenbahnhochgeschwindigkeitsnetz angebunden werden, um den Kurzstreckenflugverkehr wesentlich zu reduzieren. Er sollte auf unabhängigen Parallelbetrieb von zwei Start- und Landebahnen ausgerichtet sein, heißt es. dpa

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