Verstöße gegen sexuelle Beziehungen

Der König ist tot, es lebe die Königin!“ meinte gerade munter die Kulturredakteurin. Sie hat naürlich recht, zumindest, was die britische Monarchie betrifft. Obwohl der Zahn der Zeit heftig bemüht ist, die Behauptung wieder umzukehren, hat das Volk sie gerade wieder bestätigt: mit einer British-Airways-Stewardeß wurde zum ersten Mal in der Geschichte Großbritanniens eine Frau zum „Mann des Jahres“ gewählt. Susan Gibbens wurde die Auszeichnung zugesprochen, weil sie im Juni vergangenen Jahres einem Piloten das Leben gerettet hatte. Nachdem die Scheibe des Cockpits kurz nach einem Start in Birmingham zersprungen war, hatte die tapfere Stewardeß mitgeholfen, den Piloten zurück in die Maschine zu ziehen. Das war schwer Mann-verdächtig und wurde dementsprechend belohnt.

In den USA haben sie einmal einen Home-Computer zum „Mann des Jahres“ gewählt, aber sie würden eher Satan persönlich auf diesen Thron heben als eine Frau. Trotzdem sind einige Fortschritte zu verzeichnen. So wurden in Kalifornien jetzt Maßnahmen ergriffen, die weibliche Bevölkerung vor den 128.000 praktizierenden Rechtsanwälten des Bundesstaates wirksam zu schützen. Die kalifornische Anwaltschaft hat eine berufsständige Regelung beschlossen, die den Anwälten sexuelle Beziehungen zu ihren Klienten untersagt. Verstöße gegen diese Regelung sollen mit Disziplinarstrafen geahndet werden. Die Maßnahme war vorgeschlagen worden, nachdem zwei Frauen einen berühmten Verteidiger beschuldigt hatten, sie vergewaltigt zu haben. „Dies ist ein fabelhafter Sieg für den Schutz der Öffentlichkeit“, behauptet der Vizepräsident der kalifornischen Anwaltschaft, Robert Talcott. Natürlich gibt es ein Hintertürchen: Sexuelle Beziehungen zwischen Anwalt und Mandantin bleiben zulässig, wenn sie schon vor Beginn der Geschäftsbeziehungen bestanden. Ob damit auch Vergewaltigungen gemeint sind?

Die tschechischen Behörden sanktionieren sogar die körperliche Liebe zwischen Eheleuten. So wurden einem Prager Pärchen, das beim Autofahren der ehelichen Pflicht nachkam und dabei in eine Straßenkontrolle geriet, die Führerscheine entzogen. Dabei hatten sie nur versucht, dem Eheleben ein wenig Pfeffer zu geben: die auf den Knien ihres Mannes hockende Frau lenkte das Fahrzeug, während ihr Partner — unter anderem — die Pedale und die Gangschaltung betätigte. Die Ordnungshüter konnten sich mit dieser interessanten Stellung nicht anfreunden. Karl Wegmann