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DOKUMENTATIONDie Absage aus Bonn

■ Warum Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble 269 sowjetische Juden aus Berlin abschieben will

Humanitäre Gründe (für eine Aufnahme — d. Red.), wie es das Ausländergesetz erfordere, liegen nicht vor. Weder der Wunsch, in Deutschland statt in Israel zu leben, noch gar die illegale Einreise in der irrtümlichen Annahme, auf Dauer bleiben zu können, begründen eine humanitäre Notlage. Die von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Kontingentaufnahme und die auf dieser Grundlage zwischen Bund und Ländern abgestimmte Regelung, auch die bis zu einem Stichtag (30. April d. Red.) illegal Eingereisten in das Kontingent zu übernehmen, betreffen ausschließlich Juden aus der Sowjetunion. Wer aus Israel und ausgestattet mit israelischen Papieren in Deutschland einreist, ist Zuwanderer aus Israel und nicht aus der Sowjetunion, auch wenn er von dort ursprünglich stammt.

Zu Recht kann sich Israel dagegen verwahren, daß früheren sowjetischen Juden, die eine Aufnahmezusage für Israel erhalten und dort bereits Aufnahme gefunden haben, eine Weiterwanderungsmöglichkeit nach Deutschland eröffnet wird. Ein solches Unterlaufen der israelischen Einwanderungspolitik führt zu erheblichen Belastungen des deutsch- israelischen Verhältnisses und steht daher im Widerspruch zu den politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

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