■ GORLEBEN: Strahlenschutzamt will zehn Millionen Mark
Bonn (afp) — Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vom Bergamt Celle Stillstandskosten in Höhe von über 9,9 Millionen Mark gefordert. Das Bergamt Celle hatte am 10. Oktober 1990 die Teufarbeiten per Einstellungsverfügung gestoppt. Das Bundesamt hält diese Entscheidung für rechtswidrig und begründet diese Auffassung damit, daß das Verwaltungsgerichts Stade am 19. Februar 1991 entschieden hat, daß die Teufarbeiten fortgesetzt werden könnten. Das BfS forderte das Bergamt Celle auf, binnen zwei Wochen zu erklären, den Schadenersatz zu leisten.
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