Kräftig zugelangt

■ Die „Steuerlüge“ im Detail/ Raucher leben teurer

Das im Bundestag beschlossene Solidaritätsgesetz soll die Einnahmen des Bundes in diesem Jahr um rund 17 und im nächsten Jahr um fast 27 Milliarden Mark erhöhen.

—Vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 wird eine Ergänzungsabgabe von 7,5 Prozent der Steuerschuld der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben.

—Die Mineralölsteuer steigt ab dem 1. Februar um 8 bis 25 Pfennig, je nach Brennstoff unterschiedlich.

—Die Versicherungsteuer steigt um drei auf zehn Prozentpunkte.

—Die Tabaksteuer steigt 1992 um einen Pfennig je Zigarette.

Das Steueränderungsgesetz, dem die Länder zustimmen müssen, bestimmt unter anderem:

—Vermögen- und Gewerbekapitalsteuer wird in den neuen Ländern bis Ende 1992 nicht erhoben.

—Steuerpflichtige, die in Ostdeutschland wohnen oder arbeiten, erhalten von diesem Jahr an bis Ende 1993 einen Freibeitrag von 600 Mark für Ledige und 1.200 Mark für Verheiratete.

—Für Wirtschaftsgebäude und Investitionen werden in den neuen Ländern Sonderabschreibungen bis 50 Prozent gewährt.

—Der Kinderfreibetrag wird gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend für die Jahre 1983 bis 1985 auf etwa 2.000 Mark für das erste und 1.400 Mark für das zweite Kind angehoben, allerdings nur für Familien, deren Steuerbescheide noch offen sind.