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Hans-Wendt-Ausschuß zäh

■ Stiftungsvorstand Schottelius räumt Fehler bei Finanzierungen ein

Es geht nur zäh vorwärts: Am dritten Tag seiner öffentlichen Beweisaufnahme befragte der Untersuchungsausschuß Hans- Wendt-Stiftung deren Vorstandsmitglieder Volkmar Schottelius und Hans-Christoph Hoppensack. Beide sollten sich zu den Stiftungszwecken und Problemen äußern, die aus der Personalunion von Stiftungsmitgliedern und Sozialbehörde resultieren.

Beide sagten trotz getrennter Vernehmung einvernehmlich über die Vorteile von Doppelfunktionen in Stiftung und Sozialbehörde aus. Schottelius sah darin eine „sinnvolle Ergänzung für eine Stiftung mit sozialen Zwecken“. Während seiner langjährigen Tätigkeit sei es nie vorgekommen, daß ein Vorstandsmitglied im Interesse der Sozialbehörde abgestimmt habe.

Er räumte aber ein, daß Entscheidungen in der Stiftung „formal nicht, dafür aber in der Sache“ richtig gewesen wären. Weiter gab Schottelius zu, daß die Stiftung nicht primär gewinnorientiert gearbeitet habe.

Fehler räumte das Vorstandsmitglied bei der geschäftlichen Kalkulation der einzelnen Projekte ein. So hatte die Hans- Wendt-Stiftung 1980 ein Haus an der Lilienthaler Heerstraße für 850.000 Mark gekauft und ausbauen lassen, um es neun Jahre später für 400.000 Mark wieder zu verkaufen. „Wir sind davon ausgegangen, daß wir das Haus, in dem wir vietnamesische Kinder untergebracht hatten, für Jahre halten könnten“, erklärte Schottelius dazu.

Staatsrat Hans-Christoph Hoppensack sah in der Überschneidung von Behördentätigkeit und Stiftungsmitgliedschaft keine grundsätzlichen Probleme. Die Stiftung sei neben der „zähflüssigen Behörde“ eine Einrichtung für schnelles und flexibles Handeln gewesen. Der Fehler der Stiftung habe darin gelegen, daß sie ihrem langjährigen Geschäftsführer und Dieter Ziebarth vertraut habe, der zusammen mit einer Buchhalterin der Stiftung 600.000 Mark unterschlagen haben soll. Die Behörde habe auch im Vorstand kaum Einfluß auf die Stiftung nehemen können, erklärte Hoppensack.

Vorgestern war die Vernehmung des Staatsrates Hoppensack vor dem Untersuchungsausschuß geplatzt, weil dieser keine Aussagegenehmigung vorlegen konnte, obwohl er in der Ladung des Ausschußes ausdrücklich darum gebeten worden war. Hoppensack will sich zu bestimmten Vorwürfen gegen die Hans-Wendt-Stiftung nicht äußern, bis ein Gericht entschieden hat, ob sie zu Recht Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung sein können. Hoppensack vertritt die Auffassung, daß der privatrechtlich finanzierte Teil der Stiftung nicht vom Parlament kontrolliert werden darf. In dieser Frage muß demnächst das Landgericht Bremen urteilen.

Auch gestern gab der Staatsrat und Stiftungsvorsitzende Hoppensack vor seinen Ausführungen eine entsprechende Erklärung ab. Vorher waren sich die SPD-Mitglieder des Ausschußes mit dem Vorsitzenden Reinhard Metz in die Wolle geraten, ob eine solche Erklärung Hoppensacks gebilligt werden könnte. mad

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