: Kein Haftbefehl gegen Schalck
Berlin (taz/dpa) — Auch nach den 16 Hausdurchsuchungen gibt es keinen dringenden Tatverdacht gegen den früheren DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski, um einen Haftbefehl zu erlassen. Das erklärte der zuständige Staatsanwalt Brocher gestern in Berlin. Bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Schalck sind am Dienstag mehrere Zentner Akten beschlagnahmt worden. Allein in Süddeutschland habe man bei Durchsuchungen soviel Material mitgenommen, daß ein Lastwagen benötigt werde, um es nach Berlin zu transportieren, sagte die Berliner Justizsenatorin Limbach (SPD). Die Sichtung des Materials werde vermutlich Monate dauern.
Die Ermittlungen zögen sich so lange hin, weil in der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität derzeit lediglich 13 Mann arbeiteten. Bei der Staatsanwaltschaft der DDR habe diese Arbeitsgruppe 35 Personen umfaßt. Ein anderer Grund für die langwierigen Nachforschungen liege darin, daß man sich über den Bereich Kommerzielle Koordination (KoKo) zunächst Grundinformationen erarbeiten müsse. In den beiden Tagen nach der Flucht des Devisenbeschaffers habe das Ministerium für Staatssicherheit zudem eine Tonne Dokumente vernichtet, erklärte Frau Limbach.
Der Rechtsausschuß des Bundestages hat sich auf seiner Sitzung in Berlin erneut dafür eingesetzt, daß aus allen alten Bundesländern Staatsanwälte und Juristen zur Unterstützung der Berliner Ermittler eingesetzt werden.
Die in Berlin erscheinende Illustrierte 'extra‘ hat unterdessen Schalck-Golodkowski angezeigt. Das Blatt will recherchiert haben, daß Schalck von 1984 bis 1986 die Terrorgruppe des Abu Nidal mit
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