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Kinkel sichert reuigen DDR-Spionen Straffreiheit zu

Bonn (ap) — Nachrichtendienstler der ehemaligen DDR, aber auch von ihnen als Spione angeworbene Westdeutsche, können nach den Worten von Bundesjustizminister Klaus Kinkel mit Straffreiheit rechnen, wenn sie sich den Behörden offenbaren.

Bei Aussagen über die Zusammenarbeit zwischen dem DDR-Geheimdienst und der terroristischen „Rote Armee Fraktion“ (RAF) sei unter Umständen sogar die Anwendung der Kronzeugenregelung möglich. „Alle ehemaligen Mitarbeiter der DDR-Nachrichtendienste und von ihnen angeworbene Agenten, die einen Schlußstrich unter die Vergangenheit ziehen wollen, haben jetzt die Chance für einen Neubeginn“, betonte Kinkel.

„Wer rückhaltlos sein Wissen gegenüber den Sicherheitsbehörden offenbart, kann mit weitgehendem Entgegenkommen der Justiz rechnen.“ Kinkel bezog bei seinem Aufruf ausdrücklich bisher noch unentdeckte Spione, schätzungsweise etwa 500, in den alten Ländern mit ein.

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