: Keine Freude am Eigentum?
■ CDU-Göhner: Ehemals enteignete Grundbesitzer sollen Ausgleich zahlen
Potsdam/Bonn (ap/taz) — Für Grund und Boden, der in der DDR enteignet wurde und nun wieder an die Eigentümer zurückgegeben wird, sollen die alt-neuen Eigentümer nach den Plänen der Bundesregierung eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Werner Göhner am Dienstag in Potsdam erklärte, sei die Höhe der Abgabe noch nicht festgelegt. Bei ersten Vorüberlegungen gehe man aber von etwa 20 Prozent des Verkehrswertes aus. Sollte die Rückgabe enteigneter Immobilien nicht möglich sein, erhielten diejenigen, die ihre Ansprüche beweisen könnten, eine Entschädigung. Diese berechne sich nicht aus dem gegenwärtigen Marktwert, sondern aus dem weit niedrigeren sogenannten Einheitswert aus dem Jahr 1936, multipliziert mit dem Faktor 1,3.
Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Eigentümer von Grundstücken in der DDR, der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Probandt, sieht in dem Vorschlag Göhners eine „Gefährdung des Rechtsfriedens“. Es gehe nicht an, daß ausgerechnet diejenigen, die jahrzehntelang auf die Nutzung ihres Eigentums verzichten mußten, nun eine Ausgleichsabgabe zu bezahlen hätten. Der Grundstückseinheitswert von 1936 ist seiner Ansicht nach keine ausreichende Grundlage für Entschädigungszahlungen. Der Sprecher des Bundesjustizministeriums, Jürgen Schmidt, erklärte gestern zu Göhners Äußerungen: „Das ist nicht unser Bier, sondern Sache des Finanzministeriums.“ Göhner habe nicht als Parlamentarischer Staatssekretär des Justizministeriums, sondern als CDU-Politiker gesprochen. Die Entschädigungssätze und die Höhe einer möglichen Ausgleichsabgabe würden vom Finanzministerium festgelegt — das Justizministerium habe nur zu prüfen, ob der Gleichheitsgrundsatz gewahrt sei. Eine solche Vorlage fehlt noch.
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