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Auch gegen Mielke Haftbefehl wegen Anstiftung zum Todschlag

Berlin (dpa) — Auch gegen den früheren DDR-Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke (84), ist jetzt Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts erlassen worden, mit dem Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze zum Totschlag angestiftet zu haben. Mielke, gegen den bereits vor dem Landgericht Berlin Anklage wegen Amtsanmaßung, Vertrauensbruchs, Untreue und Anstiftung zur Rechtsbeugung erhoben worden war, erlitt am Mittwoch bei der Verkündigung des neuen Haftbefehls einen Schwächeanfall. Der ehemalige Chef des Staatssicherheitsdienstes sitzt bereits seit Ende Juli 1990 in Untersuchungshaft. Mielke war wie Stoph und Keßler Mitglied des Nationalen Verteidigungsrats. Bei der Anordnung des damaligen Verteidigungsratsvorsitzenden Erich Honecker im Mai 1974, bei Grenzdurchbruchsversuchen rücksichtslos von der Schußwaffe Gebrauch zu machen, soll Mielke voll zugestimmt haben.

Die Anwälte von Stoph und Keßler verlangen die Aufhebung der Haftbefehle gegen ihre Mandanten. Der Anwalt von Stoph, Horst Fiedler, stellte beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten einen Antrag auf Haftprüfung, da sein Mandant an Gefäßverengung und Durchblutungsstörungen des Gehirns leide. Lehne das Gericht dies ab, werde er wegen der schlechten Gesundheit Stophs die Aussetzung des Vollzugs der Haft fordern.

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